DIN VDE 0834

DIN VDE 0834, die deutsche Norm für Rufanlagen. Rufanlagen sind sicherheitstechnische Anlagen. Hiermit rufen z.B. Patienten im Krankenhaus Hilfe herbei. Aber auch Bewohner im Pflegeheim nutzen diese Rufanlagen.
Die Bezeichnungen Lichtrufanlage, Schwesternrufanlage und Patientenrufanlage werden dabei nur noch umgangssprachlich gebraucht. Seit dem Jahr 2000 verwendet die Norm DIN VDE 0834 ausschließlich die Bezeichnung Rufanlage.

DIN VDE 0834 Rufanlagen
Raus aus der Grauzone und hin zu einem rechtssicheren Betrieb der Rufanlage

Die Norm DIN VDE 0834 Rufanlagen

Die deutsche Norm für Rufanlagen DIN VDE 0834 (*1) beschreibt seit etlichen Jahren den „Mindeststandard an die Sicherheit“ von Rufanlagen. Dieser Standard wird immer dann benötigt, wenn eine rufende Person in eine gefährliche Lage kommen könnten, wenn die Rufanlage nicht funktioniert. Diese Situation wird bei Patienten in Krankenhäusern genauso angenommen wie bei Bewohnern in Pflegeheimen. Und auch immer dann, wenn Personen inhaftiert sind.

Einsatzbereiche

Rufanlagen nach 0834 müssen also in allen Arten von Kliniken eingesetzt werden. Hierzu zählen aber auch psychiatrische und forensische Einrichtungen. Zudem auch alle Heime, die dem Heimgesetzt unterliegen. Weiter auch alle Hafträume, beispielsweise in JVAen, Gerichten und Polizeistationen. Die Notwendigkeit der Rufanlagen beschreibt nicht die Norm DIN VDE 0834, sondern Verordnungen und Gesetze.

Sonderfall: WCs für Menschen mit besonderen Anforderungen

Gesetze der Länder zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung fordern kurzum eine Barrierefreiheit in baulichen Anlagen. In der DIN 18040-1 (*2) werden zudem „Notrufanlagen“ in barrierefreien WCs gefordert. Das bezieht sich jedoch speziell auf Räume, die öffentlich zugäugig sind. Auch diese Notrufanlagen müssen der DIN VDE 0834 entsprechen.

Planung, Errichtung und Betrieb von Rufanlagen

Rufanlagen im zuvor beschriebenen Anwendungsfall müssen immer nach der Norm 0834 geplant, errichtet und betrieben werden. Alles andere kann gegen Bundes- und Landesrecht verstoßen. Ggfs. auch gegen das Straf- und Zivilrecht. Sämtliche Arbeiten an Rufanlagen dürfen nur durch eine „Fachkraft für Rufanlagen“ ausgeführt werden. Hierzu gehören auch Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Fachkraft für Rufanlagen ist somit  eine Zusatzqualifikation für Elektrofachkräfte. Jede Rufanlage benötigt ferner auch ein Betriebsbuch.
Die Norm 0834 wird in Deutschland sowie auch in Österreich als „allgemein anerkannte Regen der Technik“ angesehen.

Sachverständiger Frank Kohl

Im Jahr 2010 wurde ich von der IHK zu Köln als öffentlich bestellter Sachverständiger vereidigt. Fachgebiet: Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Justizvollzugsanstalten. Das sind demzufolge die Rufanlagen nach 0834.
In dieser Tätigkeit erstelle ich Gutachten für Hersteller, Planer, Errichter, Nutzer und Betreiber von Rufanlagen. Aber auch für Gerichte und Strafverfolgungsbehörden. Wenn diese Gutachten erforderlich werden, ist in der Regel bereits ein Personenschaden zu beklagen. Das muss nicht sein. Und das können wir gemeinsam verhindern. Planer, Errichtet und Betreiber von Rufanlagen sind hier in der Pflicht.

So kommen Sie aus der Grauzone heraus.

Damit es erst gar nicht dazu kommt, qualifizieren Sie sich bzw. Ihre Mitarbeiter entsprechend.
Seit über 15 Jahren führe ich im Rahmen der beruflichen Qualifikation herstellerneutrale Zertifikats-Fortbildungen durch. Die Fortbildung „Fachkraft für Rufanlagen“ richtet sich an die Mitarbeiter bei Errichtern sowie Betreibern von Rufanlagen. „Fachplaner für Rufanlagen“ nach 0834 ist demzufolge eine Fortbildung für Elektroplaner in Planungsbüros. Hier werden alle wichtigen Vorschriften für Rufanlagen besprochen.
Durch diese Zertifikats-Fortbildung werden Sie in die Lage versetzt, rechtssicher zu handeln.

Hier haben Sie die Wahl:

  • Erstens eine Präsenzveranstaltungen im Klinikum Leverkusen
  • Zweitens eine Inhouse Veranstaltung bei Ihnen im Klinikum bzw. im Betrieb
  • Und drittens, ganz bequem als Online-Stream im Büro oder Home-Office

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DIN VDE 0834 Rufanlagen
0834 Sachverständigenbüro Frank Kohl
0834 Fachkraft für Rufanlagen
Fachkraft
0834 Fachplaner für Rufanlagen
Fachplaner

„Nur wer über das nötige theoretische Fachwissen verfügt, ist auch in der Lage, praktisch richtig zu handeln“

Frank Kohl
Sachverständigenbüro Kohl
Melissenweg 47
51061 Köln

kohl@rufanlagen.info

0221 963 77-0
0175 / 14 77 127

Frank Kohl 0834
*1 DIN VDE 0834-1:2016-06; VDE 0834-1:2016-06 Rufanlagen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen – Teil 1: Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb *2 DIN 18040-1:2010-10 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude